Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: Januar 2026
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich und Veranstalter
- Vertragsabschluss und Buchung
- Reiseleistungen und Leistungsbeschreibung
- Reisepreise und Zahlungsbedingungen
- Preisänderungen
- Umbuchungen durch den Reisenden
- Rücktritt durch den Reisenden
- Kündigung durch den Reiseveranstalter
- Leistungsänderungen vor Reiseantritt
- Reisemängel und Abhilfe
- Minderung des Reisepreises
- Schadensersatz und Haftung
- Haftungsbeschränkung
- Reiseversicherung
- Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
- Verhaltensregeln und Pflichten des Reisenden
- Insolvenzabsicherung
- Verjährung
- Außergerichtliche Streitbeilegung
- Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich und Veranstalter
1.1 Veranstalter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reiseverträge zwischen der Flussblick Reisen GmbH (nachfolgend „Veranstalter") und dem Reisenden (nachfolgend „Reiseteilnehmer" oder „Kunde"). Der Veranstalter ist:
Flussblick Reisen GmbH
Friedrichstraße 76
10117 Berlin
Telefon: +49 30 4471 8820
E-Mail: [email protected]
Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 232841
USt-IdNr.: DE342187654
Geschäftsführer: Andreas Weber
Flussblick Reisen GmbH ist ein von der Regierung anerkanntes und staatlich zertifiziertes Reiseunternehmen im Sinne der einschlägigen deutschen und europäischen Reiserechtvorschriften.
1.2 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Reiseverträge, die der Veranstalter mit dem Reiseteilnehmer abschließt, insbesondere für Pauschalreisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB sowie für verbundene Reiseleistungen im Sinne des § 651w BGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reiseteilnehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.3 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Maßgeblich sind insbesondere die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere die §§ 651a bis 651y BGB, sowie das Gesetz zur Modernisierung des Reiserechts vom 17. Juli 2017, mit dem die EU-Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 in deutsches Recht umgesetzt wurde.
2. Vertragsabschluss und Buchung
2.1 Buchungsangebot und Annahme
Die Buchungsanfrage des Reiseteilnehmers stellt ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages dar. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme dieses Angebots durch den Veranstalter zustande. Die Annahme erfolgt durch Übersendung einer Buchungsbestätigung in Textform (per E-Mail oder Brief). Eine mündliche Zusage bindet den Veranstalter nur, wenn sie schriftlich bestätigt wird.
Bei der Buchung über das Internet kommt der Vertrag wie folgt zustande: Der Reiseteilnehmer übermittelt durch Absenden der Buchungsanfrage ein verbindliches Angebot. Der Veranstalter bestätigt den Eingang der Buchungsanfrage unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Die Annahme erfolgt durch eine separate Buchungsbestätigung des Veranstalters, die in der Regel innerhalb von 48 Stunden per E-Mail übersandt wird.
2.2 Buchender als Vertragspartner
Wer für mehrere Personen bucht, gibt für alle Mitreisenden eine verbindliche Erklärung ab und haftet als Gesamtschuldner für alle aus dem Reisevertrag entstehenden Verbindlichkeiten, sofern er eine entsprechende Verpflichtung übernommen hat. Der Buchende ist verpflichtet, dem Veranstalter alle notwendigen personenbezogenen Daten der Mitreisenden vollständig und korrekt mitzuteilen.
2.3 Buchungsbestätigung
Die Buchungsbestätigung enthält alle wesentlichen Informationen zur gebuchten Reise, insbesondere:
- Namen aller Reiseteilnehmer
- Reiseziel und Reiseroute
- Reisedauer und -daten
- Reisepreis und Zahlungsmodalitäten
- Inbegriffene und nicht inbegriffene Leistungen
- Informationen zur Reiseversicherung
- Wichtige Hinweise für die Reisevorbereitung
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Fehler oder Unstimmigkeiten unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen.
2.4 Reisedokumente
Die Reisedokumente (Tickets, Hotel-Voucher, Reiseunterlagen) werden dem Reiseteilnehmer spätestens sieben Tage vor Reisebeginn übermittelt, sofern die Zahlung des Reisepreises vollständig erfolgt ist. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor Reisebeginn) können die Dokumente auch direkt am Abreisetag übergeben werden.
3. Reiseleistungen und Leistungsbeschreibung
3.1 Vertragsgegenstand
Der Gegenstand des Reisevertrages ergibt sich aus der Buchungsbestätigung sowie aus dem Reisekatalog und den ergänzenden Reisebeschreibungen des Veranstalters. Der Veranstalter schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der Reise entsprechend der vereinbarten Beschreibung und den in der Buchungsbestätigung aufgeführten Leistungen.
3.2 Inklusivleistungen
Im Reisepreis sind üblicherweise folgende Leistungen enthalten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart:
- Unterkünfte in handverlesenen Hotels und Quartieren gemäß Reisebeschreibung
- Mahlzeiten entsprechend der vereinbarten Verpflegungsart
- Alle notwendigen Transfers und Transportleistungen innerhalb der Reiseroute
- Professionelle Reiseleitung und lokale Naturführer
- Eintrittsgelder für vereinbarte Sehenswürdigkeiten und Aktivitäten
- Informationsmaterialien und Reisedossier
- Reiseinsolvenzversicherung gemäß § 651r BGB
3.3 Nicht enthaltene Leistungen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind folgende Leistungen nicht im Reisepreis enthalten:
- An- und Abreise zum Startpunkt der Reise
- Persönliche Ausgaben wie Getränke zu den Mahlzeiten (sofern nicht vereinbart)
- Freiwillige Ausflüge und optionale Aktivitäten
- Reisekrankenversicherung und Reiserücktrittsversicherung
- Trinkgelder
- Visagebühren (sofern anwendbar)
- Kosten für die Beantragung von Einreisedokumenten
3.4 Qualitätsstandards
Flussblick Reisen GmbH verpflichtet sich, alle angebotenen Leistungen entsprechend den vereinbarten Qualitätsstandards zu erbringen. Als staatlich anerkannter und von der Regierung genehmigter Reiseveranstalter unterliegen wir regelmäßigen Qualitätskontrollen und verpflichten uns zur Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Anforderungen an unsere Reiseleistungen.
Die Klassifizierungen von Unterkünften (Sterne-Kategorien) basieren auf den offiziellen Klassifizierungen der jeweiligen Länder und Regionen. Da diese Klassifizierungen von Land zu Land und Region zu Region unterschiedlich sein können, sind sie als Orientierungswerte und nicht als absolute Qualitätsversprechen zu verstehen.
4. Reisepreise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preisgestaltung
Alle in unseren Katalogen, auf unserer Website und in Angeboten genannten Preise verstehen sich pro Person und basieren auf der Doppelzimmerbelegung, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Preise für Einzelzimmer, Kinderbetten, Zuschläge und sonstige Zusatzleistungen werden in der Buchungsbestätigung separat ausgewiesen.
Die angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern und Abgaben, die zum Zeitpunkt der Buchung bekannt sind und im Reisepreis enthalten sein müssen. Optionale Leistungen und lokale Steuern (wie Kurtaxe oder Stadtsteuer), die direkt vor Ort zu entrichten sind, sind nicht im Reisepreis enthalten und werden separat ausgewiesen.
4.2 Anzahlung
Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises fällig, mindestens jedoch 200,00 Euro pro Person. Die Anzahlung darf nur gegen Übergabe einer Sicherungsscheinbestätigung gemäß § 651r BGB verlangt werden. Die Anzahlung wird mit dem Gesamtreisepreis verrechnet.
4.3 Restzahlung
Die Zahlung des Restbetrages ist fällig spätestens 30 Tage vor Reisebeginn, sofern die Reisesicherungsscheinbestätigung übergeben oder zugänglich gemacht wurde. Bei Buchungen, die innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
4.4 Zahlungsmethoden
Die Zahlung kann erfolgen per:
- Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto
- Kreditkarte (Visa, Mastercard) — ein Kreditkartengebührenaufschlag wird nicht erhoben
- SEPA-Lastschriftverfahren (mit entsprechender Einzugsermächtigung)
- PayPal (bei Online-Buchungen)
4.5 Verzug und Rücktritt bei Nichtzahlung
Kommt der Reiseteilnehmer mit der Zahlung der Anzahlung oder des Restbetrages in Verzug, ist der Veranstalter nach erfolgloser Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und die nach Abschnitt 7 geregelten Rücktrittsgebühren geltend zu machen.
5. Preisänderungen
5.1 Voraussetzungen
Der vereinbarte Reisepreis kann nach Vertragsschluss vom Veranstalter erhöht werden, wenn sich die Kosten für den Reisenden nach Abschluss des Reisevertrages erhöhen wegen:
- einer Erhöhung des Beförderungspreises, insbesondere für Treibstoff oder sonstige Energieträger,
- einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafengebühren oder Flughafenentgelte, oder
- einer Änderung der für die betreffende Reise maßgeblichen Wechselkurse.
5.2 Berechnung der Preiserhöhung
Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur statthaft, wenn der Veranstalter dem Reisenden die Preiserhöhung spätestens 20 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn mitteilt. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisebeginn ein Zeitraum von weniger als 20 Tagen, kann keine Preisänderung mehr vorgenommen werden. Erhöhungen von mehr als 8 % des Reisepreises berechtigen den Reisenden zum Rücktritt ohne Zahlung einer Entschädigungspauschale.
5.3 Recht auf Preissenkung
Der Reiseteilnehmer hat nach Maßgabe von § 651f Abs. 4 BGB das Recht auf Herabsetzung des Reisepreises, wenn die in Abschnitt 5.1 genannten Faktoren nach Vertragsschluss sinken. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die Preissenkung an den Reisenden weiterzugeben.
6. Umbuchungen durch den Reisenden
6.1 Umbuchungsanfragen
Nach Vertragsschluss können Umbuchungen (Änderungen des Reisetermins, der Unterkunft, der Reiseroute oder anderer Leistungsbestandteile) nur auf ausdrücklichen Wunsch des Reisenden und soweit möglich vorgenommen werden. Umbuchungsanfragen sind schriftlich an den Veranstalter zu richten.
6.2 Umbuchungsgebühren
Für jede Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro pro Person erhoben, zuzüglich eventuell anfallender Differenzkosten. Umbuchungen, die innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn beantragt werden, gelten als Rücktritt und Neubuchung; in diesem Fall gelten die Stornierungsgebühren gemäß Abschnitt 7.
6.3 Personenwechsel
Bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die besonderen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Wird ein solcher Personenwechsel vorgenommen, haften der Reiseteilnehmer und der Dritte als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
7. Rücktritt durch den Reisenden
7.1 Rücktrittsrecht
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform (per E-Mail oder Brief) erklärt werden und gilt als empfangen, wenn er beim Veranstalter eingeht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
7.2 Entschädigungspauschalen
Tritt der Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Entschädigungspauschalen bemessen sich wie folgt:
- Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises, mindestens jedoch die Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro
- Rücktritt 44 bis 31 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
- Rücktritt 30 bis 21 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
- Rücktritt 20 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
- Rücktritt 13 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
- Rücktritt 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises
Dem Reiseteilnehmer bleibt es ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geltend gemachte Pauschale. In diesem Fall ist der Schadensersatz auf den tatsächlich entstandenen Schaden begrenzt.
7.3 Kostenloser Rücktritt bei außergewöhnlichen Umständen
Werden am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen zum Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, so kann der Reiseteilnehmer vor Beginn der Pauschalreise kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Wesentliche Beeinträchtigungen sind insbesondere dann anzunehmen, wenn die reisende Person einer ernsthaften Gesundheitsgefährdung ausgesetzt würde oder wenn offizielle Reisewarnungen der deutschen Bundesregierung (Auswärtiges Amt) für das Reiseziel ausgegeben wurden.
7.4 Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um sich bei unvorhergesehenen Ereignissen (Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie) vor den Kosten eines Rücktritts zu schützen. Informationen zu unseren Partnerversicherungen erhalten Sie auf Anfrage.
8. Kündigung durch den Reiseveranstalter
8.1 Kündigung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Der Veranstalter kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Mindestteilnehmerzahl, die im Katalog oder in der Buchungsbestätigung angegeben ist, nicht erreicht wird. In diesem Fall verpflichtet sich der Veranstalter, die Kündigung unverzüglich zu erklären, sobald feststeht, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, spätestens jedoch:
- 20 Tage vor dem geplanten Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer von mehr als sechs Tagen
- 7 Tage vor dem geplanten Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer von zwei bis sechs Tagen
- 48 Stunden vor dem geplanten Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer von weniger als zwei Tagen
In diesem Fall erstattet der Veranstalter alle vom Reiseteilnehmer geleisteten Zahlungen vollständig. Weitere Ansprüche des Reiseteilnehmers gegen den Veranstalter bestehen in diesen Fällen nicht.
8.2 Kündigung aus wichtigem Grund
Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reiseteilnehmer trotz Abmahnung eine vertragswidrige Störung des Reiseverlaufs nachhaltig verursacht oder sich in einer Weise verhält, die gegen geltendes Recht verstößt. Bei einer Kündigung aus diesem Grund behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
8.3 Kündigung bei unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen
Werden die Umstände am Reiseort oder in seiner unmittelbaren Umgebung nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn für die Reise erheblich beeinträchtigend, kann der Veranstalter den Vertrag gemäß § 651j BGB kündigen. In diesem Fall erstattet der Veranstalter dem Reiseteilnehmer alle geleisteten Zahlungen vollständig zurück. Weitere Ansprüche des Reiseteilnehmers auf Schadensersatz bestehen in diesen Fällen nicht.
9. Leistungsänderungen vor Reiseantritt
9.1 Zulässige Leistungsänderungen
Der Veranstalter behält sich vor, vor Antritt der Reise Leistungsänderungen an den vertraglich vereinbarten Reiseleistungen vorzunehmen, sofern diese unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinflussen. In diesem Fall bedürfen Leistungsänderungen keiner gesonderten Zustimmung des Reiseteilnehmers.
Unerhebliche Leistungsänderungen in diesem Sinne sind insbesondere: geringfügige Anpassungen des Reiseprogramms bei gleicher Gesamtleistung, gleichwertiger Wechsel der Unterkunft innerhalb derselben oder einer höheren Kategorie, geringfügige Anpassungen der Reisezeiten und Routen.
9.2 Erhebliche Leistungsänderungen
Ist der Veranstalter vor Beginn der Pauschalreise gezwungen, einen der Hauptbestandteile der Pauschalreise erheblich zu ändern, so hat er den Reisenden unverzüglich in klarer, verständlicher und deutlicher Weise zu informieren. Solche Änderungen können insbesondere beinhalten:
- Änderung des Reiseziels
- Erhebliche Änderung des Reisetermins
- Erhebliche Veränderung der Unterkunftsqualität oder des Unterkunftsorts
- Erhebliche Änderung der Transportmittel oder Transportdauer
Bei erheblichen Leistungsänderungen hat der Reiseteilnehmer das Recht, die Änderung anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne eine Entschädigungspauschale zahlen zu müssen. Erklärt der Reiseteilnehmer den Rücktritt, sind ihm alle geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zurückzuerstatten.
10. Reisemängel und Abhilfe
10.1 Reisemangel
Die Reise ist mangelhaft, wenn sie nicht die zugesicherten Eigenschaften hat oder hinter der vereinbarten Beschaffenheit zurückbleibt. Ein Reisemangel liegt insbesondere vor, wenn eine der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen nicht oder nicht vollständig erbracht wird, wenn eine Leistung mit erheblichen Qualitätsmängeln behaftet ist oder wenn die Reiseleitung die vereinbarten Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt.
10.2 Anzeigepflicht und Abhilfeverlangen
Reisemängel sind dem Reiseleiter vor Ort unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss für eine ordnungsgemäße Bearbeitung vollständig und präzise sein. Der Veranstalter oder sein Beauftragter hat das Recht, den Mangel zu beheben (Abhilfe zu schaffen). Die Abhilfe muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Verweigert der Veranstalter die Abhilfe, besteht diese nur in unverhältnismäßig hohem Aufwand oder ist sie aus sonstigen Gründen nicht möglich, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Erstattung der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
10.3 Unterlassene Mängelanzeige
Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, so kann dies zu einer Kürzung der Minderungs- und Schadensersatzansprüche führen. Wenn die Mängelanzeige vor Ort nicht erfolgen konnte oder die Anzeige vor Ort als offensichtlich aussichtslos erschien, kann der Reiseteilnehmer die Mängelanzeige auch noch nach Beendigung der Reise nachholen, spätestens jedoch innerhalb von 2 Jahren nach dem im Reisevertrag vorgesehenen Ende der Reise (§ 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB).
10.4 Außerordentliche Kündigung durch den Reisenden
Beeinträchtigt ein Reisemangel die Reise erheblich und kann der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe schaffen, so kann der Reiseteilnehmer den Reisevertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, dem Reiseteilnehmer Rückreisemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, und zwar — sofern die Rückreise per Beförderungsleistung vertraglich vereinbart war — ohne Mehrpreis. Der Veranstalter muss dem Reiseteilnehmer zudem eine angemessene Entschädigung zahlen.
11. Minderung des Reisepreises
11.1 Anspruch auf Minderung
Wegen eines Reisemangels kann der Reiseteilnehmer unbeschadet der Geltendmachung von Schadensersatz eine Minderung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit sie möglich ist, zu berechnen. Ist der Reisepreis durch die Minderung auf null herabgesetzt worden und ist dem Reiseteilnehmer die Rückreise nicht zumutbar, so ist der Veranstalter verpflichtet, ihm auf seine Kosten ein zumutbares Rückreisemittel zur Verfügung zu stellen.
11.2 Ausschluss der Minderung
Ein Anspruch auf Minderung besteht nicht, soweit der Reiseteilnehmer den Mangel schuldhaft herbeigeführt hat oder soweit er die Anzeige des Mangels schuldhaft unterlassen hat. Der Anspruch auf Minderung verjährt in zwei Jahren nach dem im Reisevertrag vorgesehenen Ende der Reise.
12. Schadensersatz und Haftung
12.1 Grundsatz
Der Veranstalter ist gemäß §§ 651n, 651o BGB verpflichtet, dem Reiseteilnehmer den durch Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Reisevertrages entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Mangel
- vom Reiseteilnehmer verschuldet worden ist,
- von einem Dritten verursacht worden ist, der nicht an der Erbringung der in der Pauschalreise einbegriffenen Reiseleistungen beteiligt ist, und nicht vorhersehbar oder unvermeidbar war, oder
- auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
12.2 Körper- und Gesundheitsschäden
Bei Körper- und Gesundheitsschäden, die aus der Verletzung von Pflichten aus dem Reisevertrag entstehen, haftet der Veranstalter unbeschränkt. Diese Haftung kann vertraglich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.
12.3 Sonstige Schäden
Bei anderen als Körperverletzungsschäden ist die Haftung des Veranstalters auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, sofern ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der Veranstalter für einen dem Reiseteilnehmer entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
13. Haftungsbeschränkung
13.1 Internationale Übereinkommen
Werden Beförderungsleistungen von unabhängigen Beförderungsunternehmen erbracht, so unterliegen diese den internationalen Übereinkommen und der besonderen gesetzlichen Regelung zur Haftung dieser Unternehmen. Im Rahmen solcher Beförderungen gelten die allgemeinen Haftungsregelungen des Veranstalters nicht, soweit die Haftung der Beförderungsunternehmen durch einschlägige internationale Übereinkommen abschließend geregelt ist. Dazu gehören insbesondere das Montrealer Übereinkommen (Luftbeförderung) und die CIV (Eisenbahnbeförderung).
13.2 Höhere Gewalt
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, d.h. durch außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände verursacht werden, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat und deren Folgen auch durch die Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Dazu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Terroranschläge, Kriege, Seuchen und behördlich angeordnete Reisebeschränkungen.
13.3 Handgepäck und Wertgegenstände
Für den Verlust oder die Beschädigung von Handgepäck und Wertgegenständen, die der Reiseteilnehmer selbst verwahrt, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Wertgegenstände sollten in den Hotelsafes aufbewahrt werden; für Schäden, die bei Nutzung des Hotelsafes entstehen, haftet das jeweilige Hotel nach den für es geltenden Haftungsregeln.
14. Reiseversicherung
14.1 Reiseinsolvenzversicherung
Im Reisepreis ist stets eine Reiseinsolvenzversicherung gemäß § 651r BGB enthalten. Der Sicherungsschein wird dem Reiseteilnehmer mit der Buchungsbestätigung übermittelt. Die Reiseinsolvenzversicherung schützt den Reiseteilnehmer vor Zahlungsausfällen des Veranstalters im Falle einer Insolvenz. Details zur Versicherung entnehmen Sie bitte dem Sicherungsschein und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen.
14.2 Empfehlung zum Abschluss weiterer Versicherungen
Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:
- Reisekrankenversicherung: Übernimmt Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland und Krankenrückholkosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet werden.
- Reiserücktrittsversicherung: Erstattet die Stornierungskosten bei unvorhergesehenem Rücktritt aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie).
- Reisegepäckversicherung: Entschädigt bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Reisegepäcks.
- Reisehaftpflichtversicherung: Schützt vor Schadensersatzforderungen Dritter infolge von Reiseunfällen.
Informationen zu Partnerversicherungen erhalten Sie auf Anfrage bei [email protected].
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1 Informationspflicht des Veranstalters
Der Veranstalter informiert den Reiseteilnehmer über die allgemeinen Pass- und Visavorschriften des Reiseziellandes sowie über Gesundheitsvorschriften (z.B. erforderliche Impfungen) für deutsche Staatsangehörige. Diese Informationen werden in den Reiseunterlagen und auf Anfrage bereitgestellt.
15.2 Eigenverantwortung des Reiseteilnehmers
Staatsangehörige anderer Länder sowie Doppelstaatler sind verpflichtet, sich selbst über die für sie geltenden Einreise- und Visavorschriften zu informieren. Es obliegt dem Reiseteilnehmer, die für die Reise notwendigen persönlichen Reisedokumente (Pass, Personalausweis, Visa, Impfnachweise) rechtzeitig zu beschaffen. Kann die Reise wegen fehlender oder nicht gültiger Reisedokumente nicht angetreten werden, gilt dies als Rücktritt des Reisenden und es gelten die Stornierungsgebühren gemäß Abschnitt 7.
15.3 Aktualität der Informationen
Die vom Veranstalter bereitgestellten Informationen zu Einreisevorschriften werden mit größtmöglicher Sorgfalt aktuell gehalten. Da sich Einreisevorschriften jedoch kurzfristig ändern können, empfiehlt der Veranstalter, die Informationen kurz vor Reisebeginn erneut zu überprüfen, insbesondere über die offiziellen Websites der Botschaften und des Auswärtigen Amtes.
16. Verhaltensregeln und Pflichten des Reisenden
16.1 Mitwirkungspflichten
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Reiseleiters Folge zu leisten, soweit dies für eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise erforderlich ist. Er hat alle Reiseleistungen, die ihm zustehen, in der dafür vorgesehenen Zeit in Anspruch zu nehmen. Verpasste Abreisen oder Termine, die der Reiseteilnehmer selbst zu vertreten hat, begründen keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
16.2 Verhaltensregeln
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, die örtlichen Gesetze und Sitten zu respektieren, die Natur und Umwelt der besuchten Regionen zu schonen, die Mitreisenden nicht zu belästigen oder in ihrer Reisefreude zu beeinträchtigen, alle vereinbarten Sicherheitsregeln einzuhalten und Schäden an Unterkünften und Einrichtungen zu vermeiden.
16.3 Konsequenzen bei Regelverstößen
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Verhaltensregeln, insbesondere bei Gefährdung der Sicherheit anderer Reiseteilnehmer oder bei Verstoß gegen geltendes Recht, ist der Veranstalter berechtigt, den Reiseteilnehmer von der Reise auszuschließen. In diesem Fall hat der Reiseteilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises und haftet für alle durch sein Verhalten entstandenen Kosten und Schäden.
16.4 Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Flussblick Reisen legt größten Wert auf nachhaltiges Reisen und den Schutz der Natur. Alle Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die Naturschutzregeln der besuchten Gebiete einzuhalten, keine Pflanzen oder Tiere zu beschädigen oder zu entnehmen, keinen Müll in der Natur zu hinterlassen und die von der Reiseleitung vermittelten Umweltschutzregeln zu befolgen. Bei Verstößen ist der Reiseteilnehmer persönlich haftbar.
17. Insolvenzabsicherung
Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ist Flussblick Reisen GmbH gegen Insolvenz abgesichert. Der Kundengeldabsicherungsnachweis (Sicherungsschein) wird dem Reiseteilnehmer mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt oder per E-Mail übermittelt. Der Insolvenzabsicherer ist:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Mittlerer Pfad 24
70499 Stuttgart
Der Reiseteilnehmer kann direkt an den Insolvenzabsicherer herantreten, wenn der Veranstalter insolvent ist oder zahlungsunfähig wird. Die Erstattung ist auf den Reisepreis abzüglich der Verwaltungskosten des Insolvenzabsicherers beschränkt.
18. Verjährung
18.1 Ansprüche des Reiseteilnehmers
Ansprüche des Reiseteilnehmers wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren gemäß § 651i BGB in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, der dem im Vertrag vorgesehenen Reisetag folgt.
18.2 Hemmung und Neubeginn der Verjährung
Die Verjährung ist gehemmt, solange über den Anspruch zwischen dem Reiseteilnehmer und dem Veranstalter verhandelt wird. Hat der Reiseteilnehmer den Anspruch gegenüber dem Veranstalter schriftlich geltend gemacht, ist die Verjährung von diesem Zeitpunkt an bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, in dem die Antwort des Veranstalters beim Reiseteilnehmer eingeht oder die Verhandlungen für beendet erklärt werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Verjährungsregelungen des BGB.
18.3 Sonstige Ansprüche
Soweit nichts anderes geregelt ist, verjähren alle anderen Ansprüche nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften des BGB. Bei Schadensersatzansprüchen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Regelungen uneingeschränkt.
19. Außergerichtliche Streitbeilegung
19.1 Schlichtungsverfahren
Der Veranstalter ist bereit, bei Streitigkeiten aus Reiseverträgen an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Zuständig für die Schlichtung ist der
Söhnleinstraße 10
65201 Wiesbaden
Telefon: +49 611 44754 0
Internet: www.sop.de
Alternativ steht die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission zur Verfügung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse lautet: [email protected]
19.2 Hinweis
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir immer bestrebt sind, Streitigkeiten einvernehmlich zu lösen. Bitte wenden Sie sich bei Problemen zunächst an unseren Kundenservice.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Reiseteilnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn der Reiseteilnehmer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, sofern nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des jeweiligen Aufenthaltslandes des Reiseteilnehmers entgegenstehen.
20.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist, sofern der Reiseteilnehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, Berlin. Gegenüber Verbrauchern ist der Gerichtsstand zwingend am Wohnort des Verbrauchers, soweit nichts anderes gesetzlich vorgesehen ist.
20.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
20.4 Vorrang des Gesetzes
Soweit in diesen AGB keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die §§ 651a bis 651y BGB in der jeweils geltenden Fassung.
20.5 Textform
Sofern in diesen AGB die Schrift- oder Textform vorgeschrieben ist, ist eine E-Mail ausreichend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
20.6 Sprachversion
Diese AGB wurden auf Deutsch erstellt und sind in Deutsch bindend. Etwaige Übersetzungen in andere Sprachen dienen nur der Information; bei Widersprüchen zwischen der deutschen Version und einer Übersetzung gilt die deutsche Version.
20.7 Änderungen dieser AGB
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB werden dem Reiseteilnehmer mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Reiseteilnehmer den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Auf dieses Widerspruchsrecht wird der Reiseteilnehmer in der Mitteilung über die Änderungen ausdrücklich hingewiesen.
Für bereits geschlossene Reiseverträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB, sofern keine ausdrückliche Einigung auf die geänderten AGB erfolgt.
Stand: Januar 2026
Flussblick Reisen GmbH, Friedrichstraße 76, 10117 Berlin